- Es gilt die Benutzerordnung des kiz, Uni Ulm.
Im Speziellen gibt es eine vom AStA erlassene Benutzerordnung, die weiteres regelt: Entwurfsfassung-AStA_Benutzerordnung.odt
Diskussion
- FloD
- Begrifflichkeiten und Inhalte der AStA IO fallen ebenfalls in diesen Bereich. Dementsprechend sollten beide Ordnungen symmetrisch sein.
- Begründung für alles machen
- Titel auf "Benutzungsordnung für die Dienste des AStA Computerreferates an der Universität Ulm"
- Standard Uni Präambel bzgl. Geschlechter aufnehmen
- Alten Header in neuen letzten Paragraphen machen "Inkrafttreten"
- alles mit § und Titeln versehen wie in IO
- § 1 umschreiben auf "§ 1 Grundlage und Geltungsbereich": "Diese Ordnung gilt für alle Geräte aus dem Bereich des AStA Computerreferats, die dem AStA und den jeweiligen Fachschaften (gem. § 8 der Satzung der Studierendenvertretung an der Universität Ulm) zugeordnet sind. Sie gilt nicht für Verbrauchsmaterialien. Diese Ordnung gilt weiterhin für alle Dienste die vom Computerreferat betreut werden."
- Als § 2 "Begriffe" einfügen: "Verschiedene Begriffe aus dem Zuständigkeitsbereich dieser Ordnung werden in § 2 der Benutzerordnung des kiz definiert."
- Als § 3 "Allgemeines" einfügen: "Mit der Nutzung der Dienste des AStA Computerreferates der Universität Ulm verpflichten sich die Nutzer zur Beachtung der Bestimmungen dieser Benutzungsordnung, sowie der Bestimmungen des kiz, Uni Ulm."
- Als § 4 "Nutzer und Zulassung": "(1) Nutzer der Dienste des Computerreferats können sein: (a) Referate des AStA, (b) Mitglieder der Fachschaften, (c) Mitglieder von anerkannten Hochschulgruppen. (2) Für jeden der drei Bereiche nach (1) muss ein Verantwortlicher gegenüber dem Computerreferat benannt werden. Der Verantwortliche für den Bereich nach (1) (a) ist das Computerreferat selbst. Für den Bereich nach (1) (b) ist das Fachschafts Referat für die Benennung verantwortlich. Für den Breich nach (1) (c) ist der Ansprechpartner des anerkannten Hochschulgruppe für die Benennung verantwortlich. (3) Wenn kein Verantwortlicher benannt wird, entfällt die Nutzung der Infrastruktur durch die entsprechende Gruppe. (4) Die Zulassung erfolgt ausschließlich für den in der kiz Benutzerordnung genannten Zwecken."
- 4. wird § 5 "Arten der Nutzungsberechtigung"
- § 6 "Zulassungsverfahren": ....
- § 7 "Versagung, Beschränkung, Änderung, Erlöschen oder Widerruf der Nutzungsberechtigung"
- § 8 "Rechte und Pflichten der Nutzer"
- § 9 "Rechte und Pflichten des AStA Computerreferats"
- dann spezieller Teil zu einzelnen Services: Account (Gruppen), Wiki, Drucken, Faxen, Web, Datenhaltung, Backup, Archiv
- dann spezieller Teil zum Thema Mailing, siehe separate Wiki Seite
- 3. kommt nach viel weiter hinten
- 9. entfällt damit