Benutzungsordnung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines und Grundlagen
- Status: Beschlossen und in Kraft.
Die Benutzungsordnung wurde auf der StuVe Sitzung am 08.12.2010 beschlossen. Durch einen Eilentscheid des AStA Vorstandes am 16.12.2010 trat sie in Kraft.
- Allgemein gilt die Benutzungsordnung des kiz, Uni Ulm.
Im Speziellen gibt es eine vom AStA erlassene Benutzungsordnung, die weiteres regelt: AStA_Computer-Benutzungsordnung_16.12.2010.pdf
zweiseitige Version: AStA_Computer-Benutzungsordnung_16.12.2010.zweiSeiten.pdf
Benutzungsordnung für die Dienste und Geräte des AStA Computerreferates der Universität Ulm
Nach Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt; alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Ordnung gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise.
§ 1 Geltungsbereich
Die Benutzung aller Dienste und Einrichtungen, die das AStA Computerreferat für den AStA betreut, ist Gegenstand dieser Ordnung.
§ 2 Begriffe
- Verschiedene Begriffe aus dem Zuständigkeitsbereich dieser Ordnung werden in § 2 der Benutzungsordnung des kiz definiert, sofern diese nicht unter §2 Absatz 2 dieser Benutzungsordnung definiert sind.
- Begriffe:
Dienste Dienste im Sinne dieser Ordnung sind Leistungen des AStA Computerreferates, die der Telekommunikation, der digitalen Informationsverarbeitung sowie dem Anbieten und der Nutzung von Daten und Informationen dienen, gleich, ob sie in elektronischer Form oder in gedruckter Form vorliegen. Dienste sind außerdem Benutzerzugänge, Berechtigungsverwaltung, Wiki und Web-Angebote, Datenhaltung, Backup, Archivierung, E-Mail Kommunikation, Drucken und Faxen. Es werden auch Dienste externer Anbieter betreut.
§ 3 Allgemeines
Mit der Nutzung der Einrichtungen und Dienste des AStA Computerreferates der Universität Ulm verpflichten sich die Nutzer zur Beachtung der Bestimmungen dieser Benutzungsordnung, sowie der Bestimmungen des kiz, Universität Ulm.
§ 4 Nutzer, Antrag und Zulassung
- Es werden nur personenbezogenen Zugänge vergeben.
- Nutzer der Dienste des Computerreferats, gehören jeweils einer der folgenden Kategorien (Status) an:
- Vorstand, Referate, Mitglieder des Haushaltsausschusses, sowie die studentischen Mitglieder von Senat, Universitätsrat und dem Arbeitskreis Studiengebühren;
- Mitglieder der Fachschaften;
- Mitglieder von anerkannten Hochschulgruppen.
- Das Computerreferat kann weiteren Personen die Nutzung der Dienste ermöglichen. Diese fallen unter seine Verantwortlichkeit. Im Zweifel regelt ein Beschluss des AStA den zusätzlichen Nutzungskreis.
- Ein Zugang wird nur auf Antrag des Nutzers eingerichtet. Die Zulassung erfolgt ausschließlich für den in der Benutzungsordnung genannten Zweck nach (2).
- Die Nutzungsberechtigung ist in jedem Fall befristet; sie kann verlängert werden.
§ 5 Ansprechpartner der Gruppen
- Für jede Nutzergruppe nach §4(2) muss ein Ansprechpartner gegenüber dem Computerreferat benannt werden. Der Ansprechpartner für den Bereich nach §4(2)(a) ist das Computerreferat selbst. Der AStA Vorstand ist dafür verantwortlich dem Computerreferat, die jeweils aktuelle Besetzung in geeigneter Form mitzuteilen. Für Gruppen nach §4(2)(b) ist das jeweilige Fachschafts Referat für die Benennung verantwortlich. Für Gruppen nach §4(2)(c) ist der beim AStA hinterlegte Kontakt für die Benennung verantwortlich.
- Wenn kein Ansprechpartner benannt wird, entfällt die Nutzung der Infrastruktur durch die entsprechende Gruppe.
- Der Ansprechpartner einer Gruppe ist der primäre Kontakt für alle Dienste, die von der Gruppe genutzt werden. Er vertritt seine Gruppe gegenüber dem Computerreferat.
- Bei einfachen Problemen sollten sich Nutzer zuerst an den jeweiligen Ansprechpartner wenden.
§ 6 Versagung, Beschränkung, Änderung, Erlöschen oder Widerruf der Nutzungsberechtigung
- Bei Verstößen gegen die Benutzungsordnung kann der Zugang ohne Vorwarnung gesperrt werden.
- Die Nutzungsberechtigung erlischt
- mit der Kündigung durch den Nutzer;
- mit Ablauf der Befristung;
- mit dem Verlust der Zugehörigkeit zu einer Kategorie nach §4(2);
- durch Widerruf oder Ausschluss.
- Die Nutzungsberechtigung kann vorübergehend oder dauerhaft versagt, widerrufen oder nachträglich geändert werden, insbesondere wenn
- der Zugang länger als sechs Monate lang nicht verwendet wird;
- ein Grund nach §7(3) der kiz Benutzungsordnung zutrifft.
- Dem Nutzer stehen Schadensersatzansprüche aufgrund einer Nutzungsbeschränkung oder eines Nutzungsausschlusses nicht zu.
§ 7 Rechte und Pflichten der Nutzer
- Die Nutzer sind verpflichtet
- die Dienste und Einrichtungen nur für den Zweck nach §4(2) zu nutzen.
- das Computerreferat bzw. den zuständigen Ansprechpartner zu informieren, falls sie den Zugang nicht mehr benötigen.
- die Vorgaben der Benutzungsordnung zu beachten und die Grenzen der Nutzungsberechtigung einzuhalten.
- Änderungen in den personenbezogenen Angaben des Antrags unverzüglich unaufgefordert dem Computerreferat bzw. dem zuständigen Ansprechpartner mitzuteilen, so dass der Nutzer bei Problemen kontaktiert werden kann.
- Die Nutzer haben das Recht den Zugang für die angegebenen Zwecke zu nutzen.
- Die Ersteller von Inhalten tragen jeweils selbst die Verantwortung an den Inhalten. Insbesondere auch dann, wenn die Inhalte weltweit zur Verfügung stehen (Beispiel: öffentliche Web Seiten).
§ 8 einzelne Dienste
Für einzelne Dienste informiert das Computerreferat die Nutzer oder den Ansprechpartner über besondere Regeln und Eigenheiten. Wenn nur der Ansprechpartner informiert wird, ist dieser für die Information der Nutzer verantwortlich. Diese spezifischen Informationen sind zu beachten, Regeln sind einzuhalten.
§ 9 E-Mail
Alle offiziellen Mailadressen (nach aussen beworbene und interne Kontaktadressen) im StuVe-, TStuVe- oder AStA-Kontext liegen im Verantwortungsbereich des Computerreferats und werden von diesem verwaltet.
§ 10 Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt durch Eilentscheid des AStA-Vorstandes am 16.12.2010 in Kraft.