Benutzerordnung

Allgemeines und Grundlagen

Diskussion

Erster Entwurf

Diskussion zum ersten Entwurf

Zweiter Versuch

Die Änderungen von Finn hab ich mal hier eingearbeitet und direkt ins Wiki geschrieben, sodass theoretisch jeder direkt hier drin rumschreiben kann... -- FelixHentschel

Änderungen zum ersten Entwurf:

Benutzungsordnung für die Dienste und Geräte des AStA Computerreferates der Universität Ulm

Nach Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt; alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Ordnung gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise.

§ 1 Geltungsbereich
Die Benutzung aller Dienste und Einrichtungen, die das AStA Computerreferat für den AStA betreut, ist Gegenstand dieser Ordnung.

§ 2 Begriffe
(1) Verschiedene Begriffe aus dem Zuständigkeitsbereich dieser Ordnung werden in § 2 der Benutzerordnung des kiz definiert, sofern diese nicht unter §2 Absatz 2 dieser Benutzerordnung definiert sind.
(2) Begriffe
Dienste
Dienste im Sinne dieser Ordnung sind Leistungen des AStA Computerreferate, die der Telekommunikation, der digitalen Informationsverarbeitung sowie dem Anbieten und der Nutzung von Daten und Informationen dienen, gleich, ob sie in elektronischer Form oder in gedruckter Form vorliegen. Dienste sind außerdem Benutzerzugänge, Berechtigungsverwaltung, Wiki und Web-Angebote, Datenhaltung, Backup, Archivierung, E-Mail Kommunikation, Drucken und Faxen. Es werden auch Dienste externer Anbieter betreut.

§ 3 Allgemeines
Mit der Nutzung der Einrichtungen und Dienste des AStA Computerreferates der Universität Ulm verpflichten sich die Nutzer zur Beachtung der Bestimmungen dieser Benutzungsordnung, sowie der Bestimmungen des kiz, Universität Ulm.

§ 4 Nutzer, Antrag und Zulassung
(1)Es werden nur personenbezogenen Zugänge vergeben.
(2)Nutzer der Dienste des Computerreferats, gehören jeweils einer der folgenden Kategorien (Status) an:
(a)Vorstand, Referate, Mitglieder des Haushaltsausschusses, sowie die studentischen Mitglieder von Senat und Universitätsrat;
(b)Mitglieder der Fachschaften;
(c)Mitglieder von anerkannten Hochschulgruppen.
(3)Das Computerreferat kann weiteren Personen die Nutzung der Dienste ermöglichen. Diese fallen unter seine Verantwortlichkeit. Im Zweifel regelt ein Beschluss des AStA den zusätzlichen Nutzungskreis.
(4)Ein Zugang wird nur auf Antrag des Nutzers eingerichtet. Die Zulassung erfolgt ausschließlich für den in der Benutzerordnung genannten Zweck nach (2).
(5)Die Nutzungsberechtigung ist in jedem Fall befristet; sie kann verlängert werden.

§ 5 Ansprechpartner der Gruppen
(1)Für jede Nutzergruppe nach §4(1) muss ein Ansprechpartner gegenüber dem Computerreferat benannt werden. Der Ansprechpartner für den Bereich nach §4(1)(a) ist das Computerreferat selbst. Für Gruppen nach §4(1)(b) ist das jeweilige Fachschafts Referat für die Benennung verantwortlich. Für Gruppen nach §4(1)(c) ist der Ansprechpartner der anerkannten Hochschulgruppe für die Benennung verantwortlich.
(2)Wenn kein Ansprechpartner benannt wird, entfällt die Nutzung der Infrastruktur durch die entsprechende Gruppe.
(3)TODO: Was soll der alles machen, was machen wir mit ihm.

§6 Versagung, Beschränkung, Änderung, Erlöschen oder Widerruf der Nutzungsberechtigung
(1)Bei Verstößen gegen die Benutzerordnung kann der Zugang ohne Vorwarnung gesperrt werden.
(2)Die Nutzungsberechtigung erlischt
(a)mit der Kündigung durch den Nutzer;
(b)mit Ablauf der Befristung;
(c)mit dem Verlust der Zugehörigkeit zu einer Kategorie nach §4(2);
(d)durch Widerruf oder Ausschluss.
(3)Die Nutzungsberechtigung kann vorübergehend oder dauerhaft versagt, widerrufen oder nachträglich geändert werden, insbesondere wenn
(a)der Zugang länger als sechs Monate lang nicht verwendet wird;
(b)ein Grund nach §7(3) der kiz Benutzerordnung zutrifft.
(4)Dem Nutzer stehen Schadensersatzansprüche aufgrund einer Nutzungsbeschränkung oder eines Nutzungsausschlusses nicht zu.

§7 Rechte und Pflichten der Nutzer
(1)Die Nutzer sind verpflichtet
(a)die Dienste und Einrichtungen nur für den Zweck nach §4(2) zu nutzen.
(b)das Computerreferat bzw. den zuständigen Ansprechpartner zu informieren, falls sie den Zugang nicht mehr benötigen.
(c)die Vorgaben der Benutzerordnung zu beachten und die Grenzen der Nutzungsberechtigung einzuhalten.
(d)Änderungen in den personenbezogenen Angaben des Antrags unverzüglich unaufgefordert dem Computerreferat bzw. dem zuständigen Ansprechpartner mitzuteilen, so dass der Nutzer bei Problemen kontaktiert werden kann.
(2) Die Nutzer haben das Recht den Zugang für die angegebenen Zwecke zu nutzen.

§8 Rechte und Pflichten des AStA Computerreferats
(1)Der AStA behält sich das Recht vor, Daten zu protokollieren, insbesondere im Bezug auf
(a)An- und Abmeldevorgänge,
(b)die Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien,
(c)Fehler bei der Programmausführung und Systemfehler und
(d)Druckaufkommen und Speichervolumen.
(2)Spätestens sechs Monate nach Erlöschen der Nutzungsberechtigung werden die mit dem Antrag erhobenen personenbezogenen Daten anonymisiert oder gelöscht, sofern nicht bereichsspezifische Aufbewahrungsvorschriften eine längere Speicherung der Daten erfordern oder die Speicherung der Daten zur Sicherung oder Durchsetzung noch offener Forderungen aus dem Nutzungsverhältnis erforderlich ist.

§9 E-Mail
Alle offiziellen Mailadressen (nach aussen beworbene oder interne Kontaktadressen) von StuVe- oder AStA-Organen liegen im Verantwortungsbreich des Computerreferats und entsprechende Änderungen müssen mit diesem abgesprochen werden

§10 Inkrafttreten
Diese Benutzerordnung tritt am Tage nach der Protokollgenehmigung der sie beschließenden AStA-Sitzung in Kraft.

Änderungen an der AStA IO

 * §8
  *(1) streichen: Ist jetzt in der BO
  *(2) ersetzen durch: "Für die Dienste und Einrichtungen des Computerreferats ist die entsprechende Benutzerordnung verbindlich. Die Verwaltung obliegt dem Computerreferat.", Details sind jetzt in der BO.
  * alles redaktionell um nummerieren

Diskussionsrunde

Diskussionsbedarf gibt es meiner Meinung nach auf jeden Fall noch bei folgenden Paragraphen: