Benutzerordnung

Allgemeines und Grundlagen

Diskussion

Erster Entwurf

Diskussion zum ersten Entwurf

Zweiter Versuch

Die Änderungen von Finn hab ich mal hier eingearbeitet und direkt ins Wiki geschrieben, sodass theoretisch jeder direkt hier drin rumschreiben kann... -- FelixHentschel

Änderungen zum ersten Entwurf:

Benutzungsordnung für die Dienste des AStA Computerreferates an der Universität Ulm

Nach Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt; alle Personen-
und Funktionsbezeichnungen in dieser Ordnung gelten für Frauen und Männer in
gleicher Weise.

§ 1 Grundlage und Geltungsbereich 
(1)Die Benutzung aller EDV-Systeme (Rechner und Server) und alle Faxgeräte und Drucker im Eigentum des AStA, sowie aller Geräte, die dem AStA-Computerreferat zur Betreuung unterstellt wurden, ist Gegenstand dieser Ordnung.Diese Ordnung gilt weiterhin für alle Dienste die vom Computerreferat für den AStA betreut werden. 
§ 2 Begriffe
(1)Verschiedene Begriffe aus dem Zuständigkeitsbereich dieser Ordnung werden in § 2 der Benutzerordnung des kiz definiert, sofern diese nicht unter §2 Absatz 2 dieser Nutzerordnung definiert sind. 
(2)Begriffe
(a)Dienste im Sinne dieser Ordnung sind Leistungen des AStA Computerreferate, die der digitalen Informationsverarbeitung sowie dem Anbieten und der Nutzung von Daten und Informationen dienen, gleich, ob sie in elektronischer Form oder in gedruckter Form vorliegen. Dienste sind außerdem Account (Gruppen), Wiki, Drucken, Faxen, Web, Datenhaltung, Backup, Archiv. Des weiteren werden externe Dienste betreut.
§ 3 Allgemeines 
(1)Mit der Nutzung der Dienste des AStA Computerreferates der Universität Ulm verpflichten sich die Nutzer zur Beachtung der Bestimmungen dieser Benutzungsordnung, sowie der Bestimmungen des kiz, Uni Ulm. 

§ 4 Nutzer und Zulassung 
(1)Nutzer der Dienste des Computerreferats, gehören jeweils einer der folgenden Kategorien (Status) an:
(a)Referate des AStA, 
(b)Mitglieder der Fachschaften, 
(c)Mitglieder von anerkannten Hochschulgruppen. 
(2)Für jeden der drei Bereiche nach (1) muss ein Verantwortlicher gegenüber dem Computerreferat benannt werden. Der Verantwortliche für den Bereich nach (1) (a) ist das Computerreferat selbst. Für den Bereich nach (1) (b) ist das Fachschafts Referat für die Benennung verantwortlich. Für den Breich nach (1) (c) ist der Ansprechpartner des anerkannten Hochschulgruppe für die Benennung verantwortlich. 
(3)Wenn kein Verantwortlicher benannt wird, entfällt die Nutzung der Infrastruktur durch die entsprechende Gruppe. 
(4)Die Zulassung erfolgt ausschließlich für den in der Benutzerordnung genannten Zwecken. 

§ 5 Arten der Nutzungsberechtigung 
Es werden nur personenbezogene Zugänge vergeben.
Die Nutzungsberechtigung ist in jedem Fall befristet; sie kann verlängert werden.

§ 6 Zulassungsverfahren 
(1)Der Antrag auf persönliche Nutzungsberechtigung muss durch ein gültiges Formular des Computerreferats erfolgen

§7 Versagung, Beschränkung, Änderung, Erlöschen oder Widerruf der Nutzungsberechtigung 
(1)Bei Verstößen gegen die Benutzerordnung kann der Zugang ohne Vorwarnung gesperrt werden.
(2)Die Nutzungsberechtigung erlischt 
(a)mit der Abmeldung durch den Nutzer
(b)mit der Änderung des Status (§4 Absatz 1) des Nutzers
(c)durch Widerruf oder Ausschluss
(3)Die Nutzungsberechtigung kann vorübergehend oder dauerhaft versagt, widerrufen oder nachträglich geändert werden, insbesondere wenn
(a)Der Zugang mehr als ein halbes Jahr inaktiv ist, als inaktiv gelten Zugänge die nicht mehr benötigt oder gesperrt sind. 
(b)(evtl. weitere nach §7 Absatz 3 der KIZ BO...)
(4)Dem Nutzer stehen Schadensersatzansprüche aufgrund einer Nutzungsbeschränkung oder eines Nutzungsausschlusses nicht zu.
§ 8 Rechte und Pflichten der Nutzer 
(1)Die Nutzer sind verpflichtet
(a)Wenn der Zugang nicht mehr benötigt wird, dies dem Computerreferat bzw. dem zuständigen Hauptverantwortlichen Gruppenadmin  mitzuteilen. 
(b)Die Vorgaben der Benutzungsordnung zu beachten und die Grenzen der Nutzungsberechtigung einzuhalten.
(c)Änderungen in den personenbezogenen Angaben des Antrags unverzüglich unaufgefordert dem Computerreferat bzw. dem zuständigen Hauptverantwortlichen Gruppenadmin mitzuteilen, so dass der Nutzer bei Problemen kontaktiert werden kann.
(d)sich bei Bedarf eines Datenbackup selbständig bei den Verantwortlichen zu melden, eine Garantie für die Verfügbarkeit und das Backup der gespeicherten Daten oder der Zugänge existiert nicht.
§ 9 "Rechte und Pflichten des AStA Computerreferats 
(1)Der AStA behält sich das Recht vor, Daten zu protokollieren; insbesondere im Bezug auf 
(a)An- und Abmeldevorgänge, 
(b)die Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien, 
(c)Fehler bei der Programmausführung und Systemfehler und 
(d)Druckaufkommen und Speichervolumen.
(2)Spätestens sechs Monate nach Erlöschen der Nutzungsberechtigung werden die mit dem Antrag erhobenen personenbezogenen Daten anonymisiert oder gelöscht, sofern nicht bereichsspezifische Aufbewahrungsvorschriften eine längere Speicherung der Daten erfordern oder die Speicherung der Daten zur Sicherung oder Durchsetzung noch offener Forderungen aus dem Nutzungsverhältnis erforderlich ist.
(3)Alle offiziellen Mailadressen (nach aussen beworbene oder interne Kontaktadressen) von StuVe- oder AStA-Organen liegen im Verantwortungsbreich des Computerreferats und entsprechende Änderungen müssen mit diesem abgesprochen werden 

§10 Inkrafttreten
(1)Diese Benutzerordnung tritt am Tage nach der Protokollgenehmigung der sie beschließenden AStA-Sitzung in Kraft.

Diskussionsrunde

Diskussionsbedarf gibt es meiner Meinung nach auf jeden Fall noch bei folgenden Paragraphen: